vom 11. bis 13. Februar 2000 |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN (rules of participation)
Teilnehmen kann jede/r Filmemacher/in und Super8-Freak. Es gibt keine Einschränkung in Genre, Länge und Produktionsjahr.
Die Filmemacher/in verpflichtet sich, bis zum 7.2.2000, eine vorführbare Kopie zur Verfügung zu stellen, und trägt die Kosten für die Filmzusendung. Ausnahmen, so z.B. bei Anwesenheit des/r Filmemachers/in, müssen gesondert vereinbart werden. Die Kosten für die Filmrücksendung als Paket, durch die Deutsche Post, innerhalb Deutschlands, trägt der Veranstalter. Spezielle Versandformen müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Sichtungsvideos werden nur im beigelegten und ausreichend frankiertem Rückumschlag zurückgesandt. Filme, die durch die Deutsche Post nicht zugestellt werden können, werden vom Veranstalter nur nach Aufforderung erneut verschickt.
Für selbst verursachte Schäden am Film durch die Einsender (Versandschäden, Perfoschäden) übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Eventuelle Kopienschäden, die durch uns verursacht werden, müssen nach Erhalt der Rücksendung innerhalb einer Woche schriftlich beim Kino Quasimodo angezeigt werden, da sonst der Anspruch auf Entschädigung entfällt. Als Höchstentschädigung werden die Kosten einer Filmkopie zugrunde gelegt. Höhere Ersatz- leistungen sind nicht möglich.
Mit dem Einreichen eines Films oder Sichtungsvideos werden diese Teilnahmebe- dingungen anerkannt.
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Autor der Webseite: Thomas Riechert Letzte Änderung auf dieser Seite: 5.Februar 2000 |